Steinberg CI2 Operation Manual German Version
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CI2 – Bedienungsanleitung21 Ausprobieren Deutsch 8.Wenn Sie die Aufnahme der Spur beendet haben, drücken Sie die [Action Pad]-Taste. Die Aufnahme stoppt, da im Interactive- Recording-Bereich „Record“ (Aufnahme) ausgeführt wurde. 9.Drücken Sie die [Action Pad]-Taste. Der Projekt-Cursor kehrt zur Startposition zurück, da im Interactive-Recording-Bereich „Return to Start Position“ ausgeführt wurde. Um die soeben aufgenommene Spur wiederzugeben, klicken Sie im Transportfenster auf die Schaltfläche [Wiedergabe]. Sie haben die Aufnahme nun erfolgreich abgeschlossen. TIPP Sie können die Funktionen auch im Interactive-Recording-Bereich vornehmen, wie unten gezeigt. Speichert und lädt die Reihenfolge der Aktionen. Erhöht und verringert die Anzahl der Aktionen. Die mögliche Anzahl der Aktionen beträgt zwei bis sechs. Schaltet auf eine andere Aktion um. Schaltet den Bereich auf das kleine Interactive-Recording-Feld um. Im kleinen Feld können Sie nur die Reihenfolge der Aktionen laden. TIPP Einstellen der Audio-Puffergröße Geräusche, die bei Anwendung von Anwendungen wie z. B. DAW-Software auftreten, können die Audioaufnahme und/ oder Wiedergabe beeinträchtigen. In den meisten Fällen können Sie diese Probleme beheben, indem Sie die Größe des Audio- Pufferspeichers (Audio Buffer Size) ändern. Die Größe des Pufferspeichers kann normalerweise im Fenster für die Audio- Einstellungen des Treibers in der Anwendung selbst vorgenommen werden. (Wenn Sie ASIO-kompatible Software unter Windows verwenden, lässt sich die Puffergröße mit dem Parameter „ASIO Buffer Size“ in der Systemsteuerung für den Yamaha-Steinberg USB Driver einstellen.) Während höhere Einstellungen der Puffergröße die CPU-Last des Computers verringern, bewirken sie eine höhere Latenz (Zeitverzögerung) bei Aufnahme und Wiedergabe; niedrige Einstellungen der Puffergröße können hingegen Geräusche oder Tonaussetzer zur Folge haben. Achten Sie darauf, die Puffergröße auf einen geeigneten Wert einzustellen, der sich nach der Leistung Ihres Computers, der Anzahl der mittels der DAW-Software aufzunehmenden/ wiedergebenden Audio-/MIDI-Spuren, der Anzahl der verwendeten Software-Plug-ins usw. richtet.
22CI2 – Bedienungsanleitung Ausprobieren Deutsch Bearbeitung Mit dem AI KNOB und der Taste [LOCK] können Sie Cubase steuern. Sie können die folgenden Bearbeitungsvorgänge ausführen. AI KNOB Dieser Multifunktionsregler kann den gewünschten Parameter innerhalb des Hauptfensters und der Plug-in-Software von Cubase steuern, angegeben bzw. ausgewählt per Mauszeiger. In den folgenden Beispielen werden wir die Lautstärke und den Panoramaparameter der Audiospur im Mixer-Fenster regeln. 1.Klicken Sie auf [Mixer] im Menü [Geräte]. Das Mixer-Fenster erscheint. 2.Bewegen Sie den Mauszeiger auf die Parameter Lautstärke oder Panorama der Audiospur im Mixer-Fenster. 3.Drehen Sie am AI KNOB. Der AI KNOB regelt den Parameter, auf dem sich der Mauszeiger befindet. HINWEIS Die dem AI-KNOB-Regler zuweisbaren Parameter sind solche, die im Hauptfenster und in Plug-in-Software von Cubase auch automatisiert werden können. Die mit dem AI KNOB kompatible Plug-in-Software sind die mit Cubase gelieferten VST-3-Plug-ins (Stand Juli 2009). Die neuesten Informationen zu kompatibler Plug-in-Software finden Sie unter dem folgenden URL: http://service.steinberg.de/goto.nsf/show/ supportupdates_ci2_d [LOCK]-Taste Mit der Taste [LOCK] können Sie den mit dem AI KNOB zu bearbeitenden Parameter „verriegeln“. Sie können den Parameter wie folgt verriegeln. 1.Bewegen Sie den Mauszeiger auf den gewünschten Parameter, und schalten Sie dann die [LOCK]-Taste ein. Die [LOCK]-Anzeige leuchtet. 2.Bewegen Sie den Mauszeiger an beliebige andere Positionen. 3.Drehen Sie am AI KNOB. Der AI KNOB regelt den „verriegelten“ Parameter, unabhängig von der Position des Mauszeigers. Wenn Sie die [LOCK]-Taste ausschalten, können Sie den zu bearbeitenden Parameter wieder entriegeln und mit dem AI KNOB einen anderen Parameter regeln, auf den Sie den Mauszeiger bewegen. Sie haben die Bearbeitung nun erfolgreich abgeschlossen.
CI2 – Bedienungsanleitung23 Fehlerbehebung Deutsch Fehlerbehebung Das Gerät lässt sich nicht einschalten. • Vergewissern Sie sich, dass das CI2 korrekt per USB-Kabel am Computer angeschlossen ist. Die USB-Busstromversorgung ist erforderlich für die Verwendung des CI2. • Überprüfen Sie, ob ein geeignetes USB-Kabel verwendet wird. Falls das USB-Kabel defekt oder beschädigt ist, tauschen Sie es gegen ein USB-Kabel aus, von dem Sie wissen, dass es funktionstüchtig ist. Verwenden Sie kein USB-Kabel mit einer Länge von mehr als 1,5 Metern. • Schließen Sie das CI2 direkt (ohne Hub) an den Computer an. Kein Ton. • Stellen Sie sicher, dass die Regler MASTER und PHONES auf Minimum eingestellt sind. • Sind Ihre Lautsprecherkabel richtig angeschlossen? Lesen Sie hierzu den Abschnitt „Anschlussbeispiele“ auf Seite 18. • Weisen Ihre Lautsprecherkabel einen Kurzschluss auf? • Sind die Lautstärkeregler Ihrer Signalquellen, Audiogeräte, Anwendungssoftware, Computerbetriebssystem usw. richtig eingestellt? • (Nur Windows) Ist die Ausgabe Ihres Computerbetriebssystems stummgeschaltet? • Laufen gleichzeitig mehrere Anwendungen? Achten Sie darauf, alle Anwendungen, die Sie nicht verwenden, zu beenden. Der Ton ist zeitweise unterbrochen oder verzerrt. • Blinkt die PEAK-Anzeige rot? Eventuell müssen Sie den Regler GAIN herunterregeln, um Verzerrungen zu vermeiden. • Erfüllt Ihr Computer die Systemanforderungen? Lesen Sie hierzu „Systemanforderungen“ auf Seite 7. • Sind gleichzeitig andere Programme, Gerätetreiber oder USB-Geräte (Scanner, Drucker usw.) in Betrieb? Achten Sie darauf, alle Anwendungen, die Sie nicht verwenden, zu beenden. • Werden viele Audiospuren gleichzeitig wiedergegeben? Die Anzahl der gleichzeitig abspielbaren Audiospuren hängt von der Leistung des verwendeten Computers ab. Es können sich Unterbrechungen der Wiedergabe einstellen, falls die Fähigkeiten Ihres Computers überschritten werden. • Nehmen Sie lange, ununterbrochene Audioabschnitte auf oder spielen diese ab? Die Leistungsfähigkeit Ihres Computers bei der Verarbeitung von Audiodaten hängen von mehreren Faktoren ab, z. B. dem Prozessortakt und der Zugriffsgeschwindigkeit auf externe Geräte.
24CI2 – Bedienungsanleitung Fehlerbehebung Deutsch Cubase erkennt das CI2 nicht. • Vergewissern Sie sich, dass das CI2 korrekt per USB-Kabel am Computer angeschlossen ist. • Überprüfen Sie, ob ein geeignetes USB-Kabel verwendet wird. Falls das USB-Kabel defekt oder beschädigt ist, tauschen Sie es gegen ein USB-Kabel aus, von dem Sie wissen, dass es funktionstüchtig ist. Verwenden Sie kein USB-Kabel mit einer Länge von mehr als 1,5 Metern. • Prüfen Sie, ob das CI2 vor dem Starten von Cubase angeschlossen wurde. • Überprüfen Sie, ob die Softwarekompo- nenten „Yamaha Steinberg USB Driver“ und „Steinberg CI2 Extensions“ installiert wurden. Falls nicht, installieren Sie sie. • Prüfen Sie, ob eine Version von Cubase installiert wurde, die mit dem Betrieb des CI2 kompatibel ist (Seite 15). • Achten Sie darauf, dass das CI2 bei der Port-Einstellung in Cubase ausgewählt ist. Der Port wird in Zusammenhang mit dem Fenster „Geräte konfigurieren“ beschrieben (aufgerufen über [Geräte konfigurieren…] im Menü [Geräte]), wenn Sie „Steinberg CI2“ bei „Fernsteuerungsgeräte“ im Geräte-Feld ausgewählt haben. • Prüfen Sie, ob die Fernbedienungseinstel- lungen von Cubase richtig eingestellt sind oder nicht. Lesen Sie die PDF-Anleitung (wird geöffnet über das „Hilfe“-Menü), die mit der Software Cubase AI geliefert wurde. • Achten Sie darauf, dass der Eintrag “In ‘All MIDI Inputs’” für den MIDI-Port des CI2 im Fenster „MIDI-Anschluss-Einstellungen“ (aufgerufen über [Geräte konfigurieren…] im Menü [Geräte]) nicht markiert ist. • Haben Sie Steinberg CC121 und CI2 gleichzeitig an einem Computer angeschlossen? Wenn Sie die Geräte CC121 und CI2 von Steinberg gleichzeitig an einem Computer anschließen, können die Tasten AI KNOB, [LOCK] und [Action Pad] am CI2 nicht verwendet werden.
CI2 – Bedienungsanleitung25 Deinstallieren der TOOLS for CI2 Deutsch Deinstallieren der TOOLS for CI2 Um TOOLS for CI2 zu deinstallieren, müssen Sie die folgenden zwei Software-Komponenten entfernen: • Yamaha Steinberg USB Driver • Steinberg CI2 Extension Windows Vista / Windows XP 1.Trennen Sie sämtliche USB-Geräte mit Ausnahme von Maus und Tastatur vom Computer. 2.Melden Sie sich als Administrator an. Beenden Sie alle laufenden Anwendungen, und schließen Sie alle geöffneten Fenster. 3.Öffnen Sie das Fenster für den Deinstallationsvorgang wie folgt. (Windows Vista) Klicken Sie im Startmenü auf [Systemsteuerung] Æ [Programme und Funktionen], um das Fenster „Programm deinstallieren oder ändern“ aufzurufen. (Windows XP) Wählen Sie im [Start]-Menü ([Einstellungen] Æ) [Systemsteuerung] Æ [Programme ändern oder entfernen], um das Feld zum Ändern oder Entfernen von Programmen aufzurufen. Klicken Sie oben links auf „Programme ändern oder entfernen“. 4.Wählen Sie aus der Liste „Yamaha Steinberg USB Driver“, „Steinberg CI2 Extension“ aus. 5.Deinstallieren Sie diese wie folgt. (Windows Vista) Klicken Sie auf [Deinstallieren] / [Deinstallieren/Ändern]. Wenn das Fenster „Benutzerkontensteuerung“ erscheint, klicken Sie auf [Fortfahren]. Folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm, um die Software zu entfernen. (Windows XP) Klicken Sie auf [Ändern/Entfernen] / [Entfernen]. Folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm, um die Software zu entfernen. Mac OS X Yamaha Steinberg USB Driver entfernen Entfernen Sie die folgenden Ordner und Dateien vom Startvolume (normalerweise Macintosh HD). /System/Library/Extensions YamahaSteinbergUSBAudio.kext /Application/Yamaha/USBDriver/ Yamaha Steinberg FW Control Panel.app /Library/PreferencePanes/ Yamaha Steinberg USB.prefPane /Library/Preferences/ com.yamaha.YamahaSteinbergUSBDriver.plist /Library/Audio/MIDI Drivers/ YamahaSteinbergUSBMIDI.plugin /Library/Audio/MIDI Devices/Yamaha/Images/ USB_1500.tiff /Library/Receipts/ YamahaSteinbergUSBAudioDriver.pkg YamahaSteinbergUSBControlPanel.pkg YamahaSteinbergUSBDriverplist.pkg YamahaSteinbergUSBMIDIPlugIn.pkg YamahaSteinbergUSBMIDIIcon.pkg YamahaSteinbergUSBPrefPane.pkg Steinberg CI2 Extension entfernen Entfernen Sie die folgenden Ordner und Dateien vom Startvolume (normalerweise Macintosh HD). /Library/Application Support/Steinberg/Components/ ci2_extension_u.bundle /Library/Application Support/Yamaha/ InteractiveRecording /Library/Receipts/ Steinberg CI2 Extension.pkg
26CI2 – Bedienungsanleitung Lizenzvereinbarung für die Software Deutsch Lizenzvereinbarung für die Software Lizenzvereinbarung für TOOLS for CI2 ACHTUNG SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG BITTE LESEN SIE SORGFÄLTIG DIESE LIZENZVEREINBARUNG („VEREINBARUNG“), BEVOR SIE DIE SOFTWARE BENUTZEN. DER GEBRAUCH DIESER SOFTWARE IST IHNEN NUR GEMÄSS DEN BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN DIESER VEREINBARUNG GESTATTET. DIES IST EINE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN (ALS PRIVATPERSON ODER ALS NATÜRLICHE PERSON) UND DER YAMAHA CORPORATION („YAMAHA“). DURCH DAS ÖFFNEN DIESER VERSIEGELTEN VERPACKUNG BRINGEN SIE ZUM AUSDRUCK, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE NICHT MIT DEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SIND, INSTALLIEREN ODER KOPIEREN SIE DIESE SOFTWARE NICHT, UND VERWENDEN SIE SIE AUF KEINE ANDERE WEISE. 1. GEWÄHRUNG EINER LIZENZ UND COPYRIGHT Yamaha gewährt Ihnen hiermit das Recht, eine einzige Kopie der mitgelieferten Software-Programme und Daten („SOFTWARE“) zu nutzen. Der Begriff SOFTWARE umfasst alle Updates der mitgelieferten Software und Daten. Die SOFTWARE gehört Yamaha bzw. den Yamaha- Lizenzgebern und ist durch die entsprechenden Copyright- Gesetze und internationalen Abkommen geschützt. Sie haben zwar das Recht, Besitzansprüche auf die durch den Gebrauch der SOFTWARE erstellten Daten zu erheben, doch die SOFTWARE selbst bleibt weiterhin durch das entsprechende Copyright geschützt. •Sie dürfen die SOFTWARE auf genau einem Computer verwenden. •Sie dürfen ausschließlich zu Backup-Zwecken eine Kopie der SOFTWARE in maschinenlesbarer Form erstellen, wenn sich die SOFTWARE auf einem Medium befindet, welches eine solche Sicherungskopie erlaubt. Auf der erstellten Backup-Kopie müssen Sie den Urheberrechtshinweis von Yamaha und alle anderen Eigentumsrechte der SOFTWARE betreffenden Hinweise wiedergeben. •Sie dürfen dauerhaft all Ihre Rechte an der SOFTWARE an Dritte übertragen, jedoch nur, falls Sie keine Kopien zurückbehalten und der Empfänger die Lizenzvereinbarung liest und dieser zustimmt. 2. BESCHRÄNKUNGEN•Sie dürfen nicht die SOFTWARE einem Reverse Engineering unterziehen, sie dekompilieren oder auf andere Weise an deren Quell-Code gelangen • Es ist Ihnen nicht gestattet, die SOFTWARE als Ganzes oder teilweise zu vervielfältigen, zu modifizieren, zu ändern, zu vermieten, zu verleasen oder auf anderen Wegen zu verteilen oder abgeleitete Produkte aus der SOFTWARE zu erstellen.•Sie dürfen nicht die SOFTWARE elektronisch von einem Computer auf einen anderen übertragen oder sie in ein Netzwerk mit anderen Computern einspeisen. •Sie dürfen nicht die SOFTWARE verwenden, um illegale oder gegen die guten Sitten verstoßende Daten zu verbreiten. •Sie dürfen nicht auf dem Gebrauch der SOFTWARE basierende Dienstleistungen erbringen ohne die Erlaubnis der Yamaha Corporation. Urheberrechtlich geschützte Daten, einschließlich, aber nicht darauf beschränkt, MIDI-Song-Dateien, die mithilfe dieser SOFTWARE erstellt werden, unterliegen den nachfolgenden Beschränkungen, die vom Benutzer zu beachten sind. • Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. • Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen nicht dupliziert, übertragen, verteilt oder einem öffentlichen Publikum vorgespielt oder dargeboten werden, es sei denn, es liegt eine Genehmigung durch den Inhaber der Urheberrechte vor. • Weder darf die Verschlüsselung der mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten entfernt, noch darf das elektronische Wasserzeichen ohne Genehmigung des Inhabers der Urheberrechte verändert werden. 3. BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES Diese Lizenzvereinbarung tritt am Tag des Erhalts der SOFTWARE in Kraft und bleibt bis zur Beendigung wirksam. Wenn eines der Urheberrechts-Gesetze oder eine Maßgabe dieser Vereinbarung verletzt wird, endet die Vereinbarung automatisch und sofort ohne Vorankündigung durch Yamaha. In diesem Fall müssen Sie die lizenzierte SOFTWARE und die mitgelieferten Unterlagen und alle Kopien davon unverzüglich vernichten. 4. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF MEDIEN Bezüglich SOFTWARE, die auf physikalischen Medien vertrieben wird, garantiert Yamaha, dass die physikalischen Medien, auf denen die SOFTWARE aufgezeichnet wurde, für einen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen nach dem per Kaufbeleg/Lieferschein nachweisbaren Empfangsdatum und bei normalem Gebrauch frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind. Der volle Umfang der Verantwortung von Yamaha und Ihre einzige Abhilfemöglichkeit ist der Ersatz des defekten Mediums oder der defekten Medien durch Einsendung an Yamaha oder einen autorisierten Vertragshändler von Yamaha innerhalb von vierzehn Tagen zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs/Lieferscheins. Yamaha ist nicht zum Ersatz von Medien verpflichtet, die durch Unfälle, Misbrauch oder fehlerhafte Anwendung beschädigt wurden. YAMAHA SCHLIESST UNTER MAXIMALER AUSSCHÖPFUNG DES GELTENDEN
CI2 – Bedienungsanleitung27 Lizenzvereinbarung für die Software Deutsch RECHTS AUSDRÜCKLICH JEGLICHE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AUF PHYSIKALISCHE MEDIEN AUS, EINSCHLIESSLICH STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN EINSATZZWECK. 5. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF DIE SOFTWARE Sie erkennen ausdrücklich an, dass der Gebrauch der SOFTWARE ausschließlich auf eigene Gefahr erfolgt. Die SOFTWARE und ihre Anleitungen werden Ihnen ohne Mängelgewähr oder andere Garantien zur Verfügung gestellt. UNGEACHTET DER ANDEREN BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG WERDEN VON YAMAHA KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN HINSICHTLICH DIESER SOFTWARE ÜBERNOMMEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN EINSATZZWECK ODER DIE NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. BESONDERS, ABER OHNE DAS OBENGENANNTE EINZUSCHRÄNKEN, GARANTIERT YAMAHA NICHT, DASS DIE SOFTWARE IHRE ANSPRÜCHE ERFÜLLT, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERFREI ERFOLGT ODER DASS FEHLER IN DER SOFTWARE BESEITIGT WERDEN. 6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG YAMAHA GEHT DIE NACHFOLGEND SPEZIFIZIERTE VERPFLICHTUNG EIN, DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE UNTER DEN GENANNTEN BEDINGUNGEN ZU ERLAUBEN. YAMAHA ÜBERNIMMT IHNEN GEGENÜBER ODER GEGENÜBER DRITTEN IN KEINEM FALL DIE HAFTUNG FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIREKT ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, AUFWENDUNGEN, ENTGANGENE GEWINNE, DATENVERLUSTE ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE INFOLGE DER VERWENDUNG, DES MISSBRAUCHS ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN KÖNNEN, SELBST WENN YAMAHA ODER EIN AUTORISIERTER HÄNDLER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN AUFMERKSAM GEMACHT WURDE. In keinem Fall überschreiten Ihre Ansprüche gegen Yamaha aufgrund von Schäden, Verlusten oder Klageansprüchen (aus Vertrag, Schadensersatz oder anderen) den Kaufpreis der SOFTWARE. 7. SOFTWARE DRITTER Möglicherweise werden der SOFTWARE Daten und Software Dritter beigefügt („SOFTWARE DRITTER“). Wenn in der schriftlichen Dokumentation oder der die Software begleitenden elektronischen Daten irgendwelche Software und Daten von Yamaha als SOFTWARE DRITTER bezeichnet wird, erkennen Sie die Bestimmungen aller mit der SOFTWARE DRITTER mitgelieferten Vereinbarungen an und erkennen an, dass der Hersteller der SOFTWARE DRITTER verantwortlich ist für etwaige Garantien oder Haftungen für die SOFTWARE DRITTER. Yamaha ist in keiner Weise verantwortlich für die SOFTWARE DRITTER oder deren Gebrauch durch Sie.• Yamaha gibt keine ausdrücklichen Zusicherungen und vertraglichen Haftungen bezüglich der SOFTWARE DRITTER. ZUSÄTZLICH VERNEINT YAMAHA AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN AUF ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK DER SOFTWARE DRITTER. • Yamaha bietet Ihnen keinen Service oder Hilfestellung zu der SOFTWARE DRITTER. • Yamaha übernimmt Ihnen gegenüber oder gegenüber Dritten in keinem Fall die Haftung für irgendwelche Schäden einschließlich, jedoch nicht beschränkt, auf direkt oder beiläufig entstandene Schäden oder Folgeschäden, Aufwendungen, entgangene Gewinne, Datenverluste oder andere Schäden, die infolge der Verwendung, des Missbrauchs oder der Unmöglichkeit der Verwendung der SOFTWARE DRITTER entstehen können. 8. ALLGEMEINESDiese Vereinbarung ist im Einklang mit dem japanischen Recht zu interpretieren und wird von diesem beherrscht, ohne einen Bezug auf jegliche Prinzipien eines Rechtskonflikts herzustellen. Alle Rechtsstreitigkeiten und -verfahren sind am Tokyo District Court in Japan durchzuführen. Falls aus irgendeinem Grund Teile dieser Lizenzvereinbarung von einem zuständigen Gericht für unwirksam erklärt werden sollten, dann sollen die übrigen Bestimmungen der Lizenzvereinbarung weiterhin voll wirksam sein. 9. VOLLSTÄNDIGKEIT DER VEREINBARUNG Diese Lizenzvereinbarung stellt die Gesamtheit der Vereinbarungen in Bezug auf die SOFTWARE und alle mitgelieferten schriftlichen Unterlagen zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Übereinkünfte oder Vereinbarungen in Bezug auf diese Thematik. Zusätze oder Änderungen dieser Vereinbarung sind nicht bindend, wenn sie nicht von einem vollständig autorisierten Repräsentanten von Yamaha unterzeichnet sind.
28CI2 – Bedienungsanleitung Lizenzvereinbarung für die Software Deutsch Lizenzvereinbarung für Cubase AI Steinberg Software-Lizenzvereinbarung für den Endanwender (EULA) Allgemeines Alle Rechte am geistigen Eigentum der Software stehen der Steinberg Media Technologies GmbH (nachfolgend "Steinberg") und ihren Lieferanten zu. Steinberg erlaubt Ihnen nur im Rahmen dieser Vertragsbestimmungen die Software zu kopieren, herunter zu laden, zu installieren und zu verwenden. Das Produkt enthält möglicherweise eine Produktaktivierung zum Schutz vor unrechtmäßiger Vervielfältigung, die eine Verwendung der Software dauerhaft nur nach vollständig abgeschlossenem Aktivierungsvorgang erlaubt. Die Software kann nur zusammen mit dem USB- eLicenser und/oder Soft-eLicenser benutzt werden; die OEM Software kann nur nach der Produktregistrierung und die Trial Version Software kann nur für eine Laufzeit von 30 Tagen benutzt werden. Support und die Berechtigung zu Upgrades oder Updates besteht nur nach einer persönlichen Produktregistrierung; nicht hingegen für Trial Version Software. Für die Aktivierung und Registrierung ist ein Internetzugang erforderlich. Nachfolgend sind die Vertragsbedingungen für die Benutzung von Software/Hardware der Firma Steinberg durch Sie, den Endverbraucher (im folgenden Lizenznehmer genannt), aufgeführt. Durch die Installation der Software auf Ihren Computer erklären Sie sich mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden. Lesen Sie deshalb den nachfolgenden Text vollständig und genau durch. Wenn Sie mit den Vertragsbedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie diese Software nicht installieren. Geben Sie in diesem Fall das Produkt (einschl. allen schriftlichen Materials, der kompletten unbeschädigten Verpackung sowie mitgelieferten Hardware) unverzüglich, aber spätestens innerhalb von 14 Tagen gegen Kostenerstattung dort zurück, wo Sie das Produkt erworben haben. 1 Definitionen 1.1 „Software“ umfasst (i) Software Dateien und andere Computer Informationen von Steinberg und Dritten, (ii) Demo-Songs und darin enthaltene Audio- und Videodateien, (iii) dazugehöriges schriftliches Dokumentationsmaterial (Handbuch) und (iv) alle modifizierten Versionen und Kopien, die in Form von Updates, Upgrades, Patches und Ergänzungen von Steinberg bereit gestellt werden, sofern dies nicht unter einem anderen Vertrag geregelt wird. 1.2 Die Software und sämtliche autorisierte Kopien dieser Software, die Sie anfertigen, sind geistiges Eigentum der Steinberg Media Technologies GmbH (nachfolgend „Steinberg“) und Ihren Lieferanten. Struktur, Organisation und der Code der Software stellen wertvolle Betriebsgeheimnisse von Steinberg und ihren Lieferanten dar. Die Software ist rechtlich geschützt, insbesondere durch das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland und anderer Staaten sowie durch internationale Verträge. 2 Lizenzerteilung 2.1 Steinberg erteilt Ihnen eine nicht-exklusive Lizenz zur Verwendung der Software in Übereinstimmung mit den Bedingungen und Einschränkungen dieses Lizenzvertrags. Sie dürfen die Software nicht vermieten, verleihen oder unterlizenzieren. 2.2 Die Muster von sog. Loops verbleiben im geistigen Eigentum des jeweiligen Rechteinhabers (Big Fish Audio, Inc. sowie andere Lizenzgeber) und werden von Steinberg an Sie nur zur Nutzung in der Erstellung einer direkten oder aufgenommenen Aufführung lizenziert, welche die Muster als Teil eines vom Nutzer abgeleiteten Musikwerks enthält. Diese Lizenz umfaßt die Nutzung der Muster, die Bearbeitung der Muster und die Verwertung der abgeleiteten Musikwerke ohne die Verletzung der Rechte von Verwertungsgesellschaften und/oder Inhabern von Urheberrechten in den Mustern. Die Muster dürfen - weder unbearbeitet noch als Teil eines abgeleiteten Werks - in ein Musterbibliotheksprodukt eingefügt werden. 2.3 Falls die Software nur durch einen eLicenser geschützt ist, dürfen Sie eine Lizenz der Software auf einem oder maximal 3 in Ihrem Besitz befindlichen Computern installieren. Die Software darf zur gleichen Zeit nur auf einem der Computer unter Verwendung des USB-eLicensers verwendet werden. Falls die Software (i) durch einen Soft-eLicenser geschützt ist (alleine oder zusammen mit einem USB-eLicenser) oder (ii) an den ersten Endbenutzer zusammen mit Software und/oder Hardware veräußert wurde (hierin „OEM Software“) oder (iii) die Software nur für eine Laufzeit von 30 Tagen benutzbar ist (hierin „Trial Version Software“), dürfen Sie die Softwarelizenz nur auf einem Computer installieren und nutzen, der sich in Ihrem Besitz befindet. 2.4 Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerks ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung des Programms besteht. 2.5 Sie sind zur Erstellung einer Sicherungskopie der Software berechtigt, die nicht für andere Zwecke als Archivierungszwecke verwendet wird. 2.6 Ausgenommen der vorliegenden Ausführungen gewährt Ihnen dieser Vertrag keinerlei Nutzungsrechte an der Software. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind Steinberg und seinen Lieferanten vorbehalten. 2.7 Für Steinberg-Produkte, die mit Fraunhofer-MP3- Kodierungstechnologie ausgeliefert werden, gilt der folgende Hinweis von Thomson Licensing S.A.: Mit dem Erwerb dieses Produkts ist keine Übertragung einer Lizenz verbunden, noch lässt sich daraus das Recht ableiten, mit diesem Produkt erzeugte Inhalte zu verbreiten, weder über kommerzielle
CI2 – Bedienungsanleitung29 Lizenzvereinbarung für die Software Deutsch Rundfunkanbieter (terrestrisch, via Satellit, über Kabel und/oder über andere Übertragungswege), noch in Streaming-Anwendungen (über Internet, Intranet und/ oder andere Netzwerke), oder über andere Übertragungssysteme (Pay-Audio, Audio-on-demand o.ä.), oder über Datenträger verschiedenster Art (CD, DVD, Halbleiter-Chips, Festplatten, Speicherkarten o.ä.). Für eine derartige Nutzung wird eine eigenständige Lizenz benötigt. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://mp3licensing.com. 3 Aktivierung der Software 3.1 Steinberg verwendet für die Lizenzkontrolle zum Schutz vor unrechtmäßiger Vervielfältigung möglicherweise eine zwangsweise Aktivierung der Software und eine zwangsweise Produktregistrierung der OEM Software. Sollten Sie den Lizenzbestimmungen nicht zustimmen, kann die Software nicht funktionieren. 3.2 Eine Rückgabe des Produkts einschließlich der Software ist in diesem Fall nur innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb des Produkts möglich. Bei Rückgabe ist ein Anspruch gemäß § 11 nicht anwendbar. 4 Support, Upgrades und Updates nach Produktregistrierung 4.1 Support, Upgrades und Updates können Sie erst nach der persönlichen Produktregistrierung erhalten. Support wird nur für die aktuelle Version und ein Jahr nach Erscheinen der neuen Version für die vorherige Version bereitgestellt. Steinberg kann den Umfang des Supports (Hotline, Foren in der Webseite, etc.), Upgrades und Updates jederzeit ändern und teilweise oder ganz einstellen. Bei Trial Version Software gibt es keine Produktregistrierung, Support, Upgrades und Updates. 4.2 Die Produktregistrierung ist während des Aktivierungsvorgangs oder jederzeit später über Internet möglich. Dabei werden Sie aufgefordert, der Speicherung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Kontakt, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Lizenzdaten) zu den oben benannten Zwecken zuzustimmen. Diese Daten können von Steinberg auch an von Steinberg beauftragte Dritte, insbesondere Distributoren, zu Supportzwecken und zur Verifizierung der Upgrade bzw. Update-Berechtigung weitergegeben werden. 4.3 Falls Sie eine Adresse außerhalb der EU angeben, können die Daten auch an Dritte in Ländern übermittelt werden, die kein adäquates Datenschutzniveau vergleichbar der EU gewährleisten. 5 Lizenzmodul (USB-eLicenser und/oder Soft-eLicenser) 5.1 Steinberg verwendet für die Lizenzkontrolle bei vielen Produkten ein über den USB Anschluss eines Computers verbundenes Hardwaregerät (hierin „USB-eLicenser“) und/oder eine Schutzmaßnahme (hierin „Soft-eLicenser“) (Hardware und/oder Software Licenser). Der USB-eLicenser und/oder Soft-eLicenser speichert die Lizenzinformationen dauerhaft und regelt darüber den Zugang zu der Software. Wird ein eLicenser zur Nutzung der Software vorausgesetzt, so muss der USB-eLicenser physikalisch über die USB Schnittstelle mit dem Computer verbunden sein. 5.2 Für die Aktivierung der Software oder von Updates bzw. Upgrades der Software ist eine Verbindung des Computers, der mit dem USB-eLicenser verbunden ist und/oder den Soft-eLicenser nutzt, mit dem Server von Steinberg über das Internet erforderlich. Falls das Produkt mit dem USB-eLicenser ausgeliefert wurde, wurden die Lizenzinformationen bereits auf den USB- eLicenser übertragen. Falls das Produkt mit Produktkarte (ohne USB-eLicenser) ausgeliefert wurde, müssen die Aktivierungscodes von der beiliegenden Produktkarte bei der Installation durch den Nutzer eingegeben und die Lizenzinformation müssen mit dem Server von Steinberg ausgetauscht werden. 5.3 Bei OEM Software werden die Aktivierungscodes an eine Email-Adresse gesendet, die Sie während der Produktregistrierung angegeben haben. Ferner müssen die Aktivierungscodes bei der Installation durch den Nutzer eingegeben und die Lizenzinformation müssen mit dem Server von Steinberg ausgetauscht werden. 5.4 Die Reinstallation der Software – auf demselben oder einem anderen Computer – ist nur zulässig, wenn die bislang installierte Software nicht mehr benutzt werden kann (z.B. nach einer Deinstallation). Falls die Software keinen USB-eLicenser benutzt, aber Aktivierungscodes benötigt, können die neuen Aktivierungscodes im Online Support Konto des Nutzers erhalten werden, das während der persönlichen Produktregistrierung eingerichtet wurde. Ferner müssen die Aktivierungscodes bei der Installation durch den Nutzer eingegeben und die Lizenzinformation müssen mit dem Server von Steinberg ausgetauscht werden. Steinberg kann für die Bereitstellung weiterer Aktivierungscodes z.B. Ihren Kaufnachweis (Rechnung, Zahlungsbeleg) und eine unterschriebene Versicherung per Fax oder Brief verlangen, mit Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und dass die bereits installierte Software nicht mehr benutzt werden kann. Trial Version Software ist auf einem Computer auch bei Reinstallation nur insgesamt 30 Tage benutzbar. 5.5 Zur Aktivierung und Übertragung von Lizenzdaten auf den USB-eLicenser kann auch ein anderer Computer als der, auf dem die Software installiert werden soll, verwendet werden, wenn die Software einen USB- eLicenser benutzt. In diesem Fall ist allerdings die Installation einer entsprechenden Zugangssoftware (eLicense Control Center, „eLCC“) auf dem mit dem Internet verbunden Computer erforderlich, die einer gesonderten Lizenzvereinbarung unterliegt.6 Beschädigung und Verlust des USB-eLicenser 6.1 Im Falle eines Defekts oder einer Beschädigung des USB-eLicenser wird Steinberg oder ein von Steinberg beauftragter Dritter den USB-eLicenser überprüfen und im Falle eines berechtigten Anspruchs gegen
30CI2 – Bedienungsanleitung Lizenzvereinbarung für die Software Deutsch eine Bearbeitungsgebühr den USB-eLicenser und die darauf enthaltenen Lizenzen ersetzen, sofern es sich um Lizenzen von Steinberg handelt. Weitere Ansprüche gegenüber Steinberg sind ausgeschlossen. 6.2 Steinberg übernimmt keinerlei Haftung oder Verpflichtung falls Ihnen der USB-eLicenser durch Verlust, Diebstahl oder sonst abhanden kommt. Steinberg behält sich das Recht vor, auf Anzeige des registrierten Nutzers über den Verlust die auf dem USB-eLicenser gespeicherten Lizenzen zu sperren. Ein Ersatz der auf dem USB-eLicenser gespeicherten Lizenzen ist nicht möglich. 7 Änderungen der Software7.1 Eine Veränderung der Software ist nur in soweit gestattet, wie es die Software in ihrer bestimmungsgemäßen Funktion erlaubt. Sie dürfen die Software nicht dekompilieren, disassemblieren, Reverse Engineering vornehmen oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode zu ermitteln, sofern dies nicht durch Gesetz gestattet ist. Ferner dürfen Sie den Binärcode der Software nicht verändern, um in irgendeiner Weise die Aktivierungsfunktion oder die Verwendung des Lizenzmoduls (USB-eLicenser und/ oder Soft-eLicenser) zu umgehen. 8 Entbündelung 8.1 Die Software enthält in der Regel eine Vielzahl unterschiedlicher Dateien, die in ihrer Zusammenstellung die volle Funktionalität der Software gewährleisten. Die Software darf nur als ein Produkt verwendet werden. Dabei ist es nicht erforderlich, dass Sie alle Komponenten der Software verwenden oder installieren. Sie dürfen Komponenten der Software nicht neu zusammenstellen und daraus eine modifizierte Version der Software oder ein neues Produkt entwickeln. Eine Änderung der Zusammenstellung der Software zum Vertrieb, zur Übertragung oder zum Weiterverkauf ist nicht gestattet. 8.2 Sie dürfen den USB-eLicenser auch nicht separat als Lizenz verkaufen; die Nutzungsrechte verbleiben immer bei der Software, insbesondere bei dem original Software Datenträger (z.B. CD). 9 Übertragung von Rechten 9.1 Sie dürfen alle Ihre Rechte zur Verwendung der Software auf eine andere Person unter der Vorraussetzung übertragen, dass (a) Sie (i) diesen Vertrag und die (ii) Software oder Hardware, die mit der Software geliefert, verpackt oder auf dieser vorinstalliert ist, einschließlich aller Kopien, Upgrades, Updates, Sicherungskopien und früherer Versionen, die ein Update oder Upgrade auf diese Software berechtigt haben, an diese Person übertragen, (b) Sie keine Upgrades, Updates, Sicherungskopien und frühere Versionen dieser Software zurück behalten und (c) der Empfänger die Bestimmungen dieses Vertrags sowie sonstige Bestimmungen akzeptiert, nach denen Sie eine wirksame Softwarelizenz erworben haben. 9.2 Eine Rückgabe des Produkts aufgrund fehlender Zustimmung zu den Lizenzbedingungen oder der Produktaktivierung ist nach der Übertragung der Rechte ausgeschlossen. 10 Upgrades und Updates 10.1 Um ein Upgrade oder Update der Software nutzen zu dürfen, müssen Sie über eine gültige Lizenz für die vorherige oder geringwertigere Version der Software verfügen; die Trial Version Software berechtigt hingegen nicht zum Upgrade oder Update. Bei Weitergabe dieser vorherigen oder geringwertigeren Version der Software an Dritte erlischt die Berechtigung zur Nutzung des Upgrades oder Updates der Software. 10.2 Der Erwerb eines Upgrades oder Updates allein stellt keine Berechtigung zur Nutzung der Software da. 10.3 Mit der Installation eines Upgrades oder Updates erlischt der Anspruch auf Support für die vorige oder geringwertige Version der Software. 11 Rechte bei Mängeln11.1 Falls Steinberg die Software direkt an Sie als Endnutzer verkauft hat, gewährleistet Steinberg, dass die Software bei Erhalt im Wesentlichen die in der mitgelieferten Dokumentation beschriebenen Funktionen ausführt, vorausgesetzt, sie wird entsprechend den Mindestvoraussetzungen für das Betriebssystem und der Computerhardware eingesetzt. Geringfügige Abweichungen von den in der Dokumentation beschriebenen Funktionen begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Andere Dokumente und Aussagen sind für die Beschaffenheit des Produkts unbeachtlich. 11.2 Falls der Nutzer Verbraucher innerhalb der Europäischen Union (EU) ist, gelten für Mängel des Produkts die gesetzlichen Gewährleistungen. Falls der Nutzer Unternehmer ist, leistet Steinberg innerhalb eines Jahres für Mängel des Produkts nach ihrer Wahl Gewähr durch Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Bei Trial Version Software besteht keine Gewährleistung. 12 Haftungsbeschränkung12.1 Steinberg haftet für Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach folgenden Maßgaben. 12.2 Steinberg haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie für Personenschäden, Beschaffenheits- und Herstellergarantien und nach dem Produkthaftungsgesetz. Für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrags typischerweise gerechnet werden muß. Jede weitere Haftung wird ausgeschlossen.