Albrecht AE4200 Manual German Version
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Wichtiger Nachtrag zur Bedienungsanleitung AE 4200, Stand 1999: Dieses Gerät ist als CB-Funkgerät mit 40 Kanälen FM und 12 Kanälen AM in der Bundesrepublik Deutschland anmelde- und gebührenpflichtig. Bitte versäumen Sie nicht, Ihr Funkgerät ordnungsgemäß bei der für Ihren Wohnort zuständigen Außenstelle der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) anzumelden. Anschrift und Telefonnummer erfahren Sie z.B. aus dem Telefonbuch oder über die Zentrale der RegTP in Mainz, 06131 18-0. Bei der Anmeldung zahlen Sie eine einmalige Gebühr für das Ausstellen der Urkunde bzw. zusätzlicher Genehmigungsausweises. Danach zahlen Sie jedes Jahr eine Jahresgebühr von zur Zeit (Stand April 1999) 54.- DM pro Haushalt. Dies bedeutet, daß eine Genehmigung (im neuen RegTP-Amtsdeutsch „Zuteilung“ genannt) für beliebig viele Funkgeräte Ihrer Familienmitglieder ohne Aufpreis gilt. Bedingung ist lediglich, daß jeder, der mit einem Funkgerät unterwegs (z.B. im Auto) angetroffen wird, im Falle einer Kontrolle einen Genehmigungsausweis vorweisen kann. Geben Sie daher bei der Anmeldung des CB-Funks gleich die Zahl der Geräte mit an, damit Sie die nötigen Ausweise gleich mit ausgestellt bekommen. Das gleiche gilt sinngemäß auch für Firmen (z.B. Speditionen), die ihren Fahrzeugpark komplett mit CB ausrüsten wollen. Die Urkunde bleibt bei der Feststation, und die zusätzlichen Genehmigungsausweise werden bei den Mobilstationen mitgeführt. Sind Sie oft im Ausland unterwegs? Dann erkundigen Sie sich bitte bei der Reg TP oder auch bei CB-Vereinen nach der sogenannten Circulation Card. Die ist eine zusätzliche Ausweiskarte und erlaubt den Betrieb Ihres Funkgeräts in einigen anderen Ländern, in denen auch AM erlaubt ist, z.B. Schweiz, Belgien, Frankreich, Spanien und andere. Länder, die kein AM erlauben (z.B. Österreich, Niederlande und ganz Skandinavien), gestatten meist nicht die Einreise mit AM/FM-Geräten. Darf ich mein Gerät verändern? Grundsätzlich nein! Die RegTP kontrolliert verschärft CB-Geräte auf Einhalten der Bestimmungen. Wenn Sie z.B. mit einem veränderten Gerät, zuviel Leistung, zu starker Modulation oder nicht erlaubten Mikrofonen angetroffen werden, drohen Ihnen Gebührenbescheide nicht unter 250.- DM und ggf. auch Ordnungswidrigkeitsverfahren.